
Barrierefreie PDF-Dokumente erstellen lassen, nach PDF/UA-1 und WCAG 2.1 AA: für öffentliche Stellen, Unternehmen, Verbände und Übersetzungsagenturen. Ihre Dokumente werden mit Screenreader und Tastatur nutzbar, mit korrekter Tag-Struktur, logischer Lesereihenfolge, aussagekräftigen Alternativtexten und der richtigen Sprachauszeichnung an jeder Stelle.
Jede Datei wird mit PAC 2026 gegen PDF/UA-1 validiert, mit dem Screenreader NVDA getestet und in einem Prüfbericht dokumentiert. Liegt die Quelldatei aus InDesign oder Word vor, wird die Barrierefreiheit direkt in der Quelle angelegt: Korrekturen überstehen dann jeden erneuten Export und gelten für jede weitere Sprachfassung. Ein zusätzlicher Schwerpunkt sind mehrsprachige Dokumente in europäischen Sprachen, in Rechts-nach-links-Schriften wie Arabisch, in Hindi und in CJK.
Der komplette Leitfaden erklärt Tags, Alternativtexte, WCAG, die Rechtslage und die Werkzeuge in verständlicher Sprache.
Tags zu vergeben ist der Anfang der Arbeit, nicht ihr Ende. Geprüft wird bei jedem Element, was ein Screenreader ankündigt, in welcher Reihenfolge und in welcher Sprache.
Überschriften, Absätze, Listen und Abbildungen werden nach ihrer Funktion ausgezeichnet. Die Überschriftenebenen folgen der tatsächlichen Gliederung, ohne übersprungene Stufen.
Spalten, Marginalien und Einschübe werden in der Reihenfolge gelesen, der auch ein sehendes Publikum folgt. Sie wird so festgelegt, dass sie eine Übersetzung übersteht.
Von Hand geschrieben und im Kontext des Dokuments. Maschinell erzeugte Beschreibungen werden ersetzt. Bilder ohne Informationswert werden als Artefakt gekennzeichnet.
Hintergründe, Linien, Flächen und wiederkehrende Seitenelemente werden vor dem Screenreader verborgen, damit sie den Inhalt nicht unterbrechen.
Aussagekräftige Linktexte, geprüfte Sprungziele, Lesezeichen aus der Überschriftenstruktur und eine Tabulatorreihenfolge, die der Gliederung folgt.
Kopfzellen und Zellbezüge werden gesetzt, damit jeder Wert zusammen mit seiner Zeile und Spalte angekündigt wird.
Ausfüllbare Felder mit Beschriftung, QuickInfo und einer nachvollziehbaren Tabulatorreihenfolge.
Die Dokumentsprache und jede fremdsprachige Passage werden ausgezeichnet, damit der Screenreader die Aussprache wechselt.
Text wird gegen das Verhältnis 4,5:1 geprüft. Hausfarben, die daran scheitern, werden mit konformen Alternativen gemeldet.
Dokumenttitel in der Titelleiste, Sprache und Metadaten gesetzt, PDF/UA-Kennung vergeben.
Jeder Punkt oben ist in einem vierseitigen Beispieldokument umgesetzt. Öffnen Sie die Datei in Acrobat Pro und blenden Sie den Tag-Baum ein; PDF-Anzeigen im Browser zeigen keine Tags. PDF/UA, 759 kB, in englischer Sprache.
Abgerechnet wird pro Seite, und zwar seitenweise nach tatsächlicher Komplexität, nicht pauschal für das ganze Dokument. Ein Bericht mit 40 Seiten, davon 8 mit Tabellen und 4 mit Formularfeldern, wird auch genau so kalkuliert. Arbeiten, deren Aufwand sich vorab nicht seriös pro Seite beziffern lässt, werden nach Stunde abgerechnet und erst nach Sichtung der Datei angeboten.
| Leistung | Was darunter fällt | Preis |
|---|---|---|
| Standardseite | Textgeführt, lineare Lesereihenfolge, Überschriften, Listen, Links, einfache Bilder | ab 7 € pro Seite |
| Strukturierte Seite | Mehrspaltig, einfache Tabellen, Fußnoten, bedeutungstragende Bilder und Diagramme | ab 11 € pro Seite |
| Komplexe Arbeiten | Verschachtelte Tabellen, umfangreiche Formulare, Infografiken mit Langbeschreibung, gescannte Seiten mit OCR, komplexe Schriftsysteme | 69 €/Std. nach Sichtung |
| Quellvorbereitung | Struktur, Formatvorlagen, Lesereihenfolge und Schriften in InDesign oder Word | 69 €/Std. |
| Accessibility-Quellprüfung | Formatvorlagen, Schriften, Links, Exportverhalten und Zustand der Quelldatei, mit schriftlichem Risikobericht | 69 €/Std. i. d. R. 1 Std. |
| Mindestauftragswert | Kleinere Dokumente werden individuell angeboten | 149 € |
| Express | Verkürzte Lieferzeit, vorab vereinbart | +25 % Same-day +50 % |
Alle Preise netto, zzgl. 19 % Umsatzsteuer. Die Angaben mit „ab“ sind Einstiegspreise: welcher Anteil Ihres Dokuments auf welche Kategorie fällt, zeigt sich erst an der Datei. Genau dafür gibt es die kostenlose Erstprüfung.
Ein Dokument, Validierung mit PAC 2026, visuelle Durchsicht, Benennung der wesentlichen Risiken und ein verbindliches Angebot. Das genügt, um Umfang, Preis und Termin festzulegen.
Die vollständige Untersuchung der Quelldatei mit Formatvorlagen-Audit, Schriftenprüfung, Linkanalyse und schriftlichem Bericht ist eine eigene, kostenpflichtige Leistung. Sie wird vorher angekündigt und nie unangefragt berechnet.
Senden Sie das PDF und, falls vorhanden, die Quelldatei. Sie erhalten Umfang, Risiken, Preis und Termin schriftlich zurück.
Welcher Weg für Sie gilt, hängt an einer einzigen Frage: Gibt es die Quelldatei noch? Beide Wege führen zu einem PDF/UA-konformen Dokument. Sie unterscheiden sich darin, wie lange die Korrekturen halten.
Das gehört offen gesagt: Für ein einmaliges Dokument in einer Sprache kostet Weg A mehr, weil die Quellvorbereitung zusätzlich anfällt. Er rechnet sich ab der zweiten Sprachfassung, ab der zweiten Auflage und bei allem, was regelmäßig neu erscheint: Geschäftsberichte, Satzungen, Produktdokumentation, Jahresbroschüren. Wenn Ihr Dokument einmalig ist, sagen wir Ihnen das und nehmen Weg B.
Projekte in einer Sprache durchlaufen die Schritte mit der Markierung Alle Projekte. Mehrsprachige Projekte kommen um die Übersetzungs- und Sprachschritte ergänzt.
Sie senden das PDF und, falls vorhanden, die Quelldatei. Validierung mit PAC 2026, visuelle Durchsicht, Benennung der wesentlichen Risiken, zum Beispiel maschinell erzeugte Alternativtexte, fehlende Lesereihenfolge, Schriften ohne Zeichenabdeckung oder unzureichender Kontrast.
Sie erhalten die Aufteilung in Standard-, strukturierte und komplexe Seiten, den Preis und den Termin. Bei mehreren Sprachen je Sprache und für das Gesamtprojekt.
Überschriftenebenen zugeordnet, Lesereihenfolge festgelegt, dekorative Objekte als Artefakt gekennzeichnet, Alternativtexte geschrieben und Schriften für jedes Zielschriftsystem ausgewählt. Verkettete Textrahmen werden getrennt, damit Textzuwachs in seinem eigenen Rahmen bleibt.
Sie prüfen das barrierefreie PDF in der Ausgangssprache. Bei mehrsprachigen Projekten erfolgt die Abnahme, bevor die Übersetzung startet, weil eine strukturelle Änderung danach in jeder Sprache wiederholt werden müsste.
Bilinguale Dateien können aus der abgenommenen Quelle vorbereitet werden. Beim Rücklauf werden Segmentzahlen, Links und Alternativtexte geprüft, bevor das Layout beginnt.
Textzuwachs, gespiegelte Rechts-nach-links-Layouts und CJK-Zeilenumbruchregeln werden in InDesign umgesetzt, mit Korrekturrunden je Sprache.
Korrekturen, die erst nach dem letzten Export greifen: Dokumentsprache, Tabulatorreihenfolge, PDF/UA-Kennung und Lesezeichen. Danach PAC 2026, Screenreader-Test und schriftspezifische Prüfungen.
Barrierefreie PDFs, Validierungsergebnisse, aktualisierte Quelldateien und der Prüfbericht mit allen Befunden, Entscheidungen und verbleibenden Warnungen.
PAC und der Acrobat-Prüfbericht testen, was Software messen kann: ob Tags vorhanden sind, ob Alternativtexte vorhanden sind, ob eine Sprache gesetzt ist. Ob irgendetwas davon richtig ist, können sie nicht beurteilen. Jeder der folgenden Fälle besteht die automatische Prüfung.
Manche InDesign-Versionen schreiben beim Export eine feste Sprache in das Dokument, unabhängig von der tatsächlichen. Alles wird dann nach den falschen Ausspracheregeln vorgelesen.
Die Seite sieht einwandfrei aus, aber die Schrift speichert die Buchstaben so, dass Kopieren, Suche und Screenreader die falschen Zeichen erhalten.
Nach einem Übersetzungsdurchlauf kann ein Link sein Sprungziel verlieren und trotzdem ausgezeichnet, unterstrichen und anklickbar bleiben.
Ein Rahmen, der spät im Layout eingefügt oder ersetzt wurde, kann aus der Struktur herausfallen. Sein Text wird nie vorgelesen.
Maschinell erzeugte Beschreibungen erfüllen die Prüfung, führen die zuhörende Person in die Irre und werden anschließend in jede Zielsprache übersetzt.
Ebenen, die nach dem Namen der Formatvorlage statt nach der Funktion vergeben werden, ergeben eine Gliederung, die formal gültig ist, aber nicht zur Seite passt.
Automatische Validierung mit PAC 2026 gegen PDF/UA-1, Test mit dem Screenreader NVDA einschließlich Sprachwechsel, Prüfung der Textextraktion bei komplexen Schriftsystemen und Abgleich jedes Links mit seinem Ziel. Eine bestandene Werkzeugprüfung ist Voraussetzung, gilt aber nie als Nachweis. Auch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit weist darauf hin, dass PAC die automatisch prüfbaren Kriterien abdeckt und eine manuelle Bewertung nicht ersetzt.
Normen beschreiben, wie ein barrierefreies PDF gebaut wird. Gesetze entscheiden, wer barrierefreie Dokumente veröffentlichen muss. Die Remediation liefert das Erste. Ob das Ihre Pflichten erfüllt, hängt vom Zweiten ab.
| Norm oder Gesetz | Was das für Ihr PDF bedeutet |
|---|---|
| BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) | Seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Betrifft bestimmte Produkte und Dienstleistungen, etwa E-Commerce, Bankdienstleistungen, E-Books und Personenverkehr. Das Gesetz nennt keine PDF-Norm; PDF/UA und WCAG sind der übliche technische Weg. |
| BITV 2.0 | Gilt für Stellen des Bundes. Umfasst Websites, Apps und die dort veröffentlichten Dokumente. Dazu gehört die Erklärung zur Barrierefreiheit nach § 7 BITV 2.0, für die die Befunde aus dem Prüfbericht verwendet werden können. |
| Landesrecht der Länder und Kommunen | Länder, Kommunen, Hochschulen und Landesbetriebe unterliegen nicht der BITV 2.0, sondern den Landesgleichstellungsgesetzen und den jeweiligen Landesverordnungen. Diese verweisen inhaltlich meist auf dieselben Anforderungen. Nennen Sie im Briefing, welche Vorgabe für Sie gilt. |
| BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) | Der bundesrechtliche Rahmen, aus dem die BITV 2.0 hervorgeht. Verpflichtet Träger öffentlicher Gewalt des Bundes zur barrierefreien Gestaltung. |
| EU-Richtlinie 2016/2102 | Die europäische Grundlage für die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, einschließlich der veröffentlichten Dokumente. In Deutschland über BGG und BITV 2.0 umgesetzt. |
| EN 301 549 | Die europäische Norm für barrierefreie Informationstechnik, die Dokumente einschließt und in der öffentlichen Beschaffung herangezogen wird. Derzeit zitiert wird Fassung 3.2.1 auf Basis von WCAG 2.1 AA. Fassung 4.1.1, veröffentlicht im September 2026, beruht auf WCAG 2.2 und löst sie ab, sobald sie im EU-Amtsblatt zitiert wird. |
| PDF/UA-1 (ISO 14289-1) | Die technische Norm für barrierefreie PDF-Dokumente. Zielvorgabe für jede Datei, validiert mit PAC 2026 gegen das Matterhorn-Protokoll und zusätzlich manuell geprüft. |
| WCAG 2.1 AA und WCAG 2.2 AA | Kriterien wie Textalternativen, Kontrast und erkennbarer Linkzweck, angewendet auf Dokumente. WCAG 2.1 AA ist die Zielstufe für jede Datei. Nennt Ihre Vorgabe WCAG 2.2, werden die zusätzlichen Kriterien vor dem Angebot bewertet. |
Die technische Konformität jeder Datei wird validiert und dokumentiert. Ob ein Dokument Ihre rechtlichen Pflichten erfüllt, hängt davon ab, wer es veröffentlicht, wo und zu welchem Zweck. Das ist eine juristische Bewertung und nicht Teil der Remediation. Nennen Sie konkrete Anforderungen im Briefing, dann wird der Umfang vor dem Angebot dagegen geprüft.
Jedes Schriftsystem scheitert auf seine eigene Weise, und mehrere dieser Fehler sind auf der Seite nicht zu sehen. Jede Schriftfamilie bekommt deshalb eigene Prüfungen zusätzlich zur Standardvalidierung.
Lateinische und kyrillische Schrift: Deutsch, Französisch, Spanisch, Polnisch, Russisch, Ukrainisch und weitere
Arabisch, Hebräisch
Hindi
Chinesisch (vereinfacht und traditionell), Japanisch, Koreanisch
Manche Ausgabestände verbreiteter arabischer Schriften stellen den Text einwandfrei dar, speichern die Buchstaben aber so, dass Kopieren, Suche und Screenreader scheitern. Eine Datei in diesem Zustand kann PDF/UA vollständig bestehen. Arabische Schriften werden deshalb vor dem Layout geprüft und jedes arabische PDF nach dem Export erneut kontrolliert.
Punkt 6 ist der Teil, den öffentliche Stellen weiterverwenden: Er benennt, was nicht vollständig barrierefrei ist und warum. Genau diese Angabe verlangt § 7 BITV 2.0 für die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das hängt davon ab, wer sie veröffentlicht. Stellen des Bundes unterliegen der BITV 2.0, Länder und Kommunen dem jeweiligen Landesrecht. Unternehmen trifft seit dem 28. Juni 2025 das BFSG, allerdings nur für die dort genannten Produkte und Dienstleistungen. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie im Briefing, wer das Dokument veröffentlicht und wofür. Dann wird vor dem Angebot geprüft, welche Zielvorgabe sinnvoll ist. Eine verbindliche rechtliche Bewertung ist das nicht.
Ab 7 Euro pro Standardseite und ab 11 Euro pro strukturierter Seite, jeweils netto. Abgerechnet wird seitenweise nach der tatsächlichen Komplexität, nicht pauschal für das ganze Dokument. Komplexe Seiten wie verschachtelte Tabellen oder umfangreiche Formulare werden mit 69 Euro pro Stunde nach Sichtung abgerechnet, weil sich ihr Aufwand vorab nicht seriös pro Seite beziffern lässt. Der Mindestauftragswert beträgt 149 Euro. Welcher Anteil Ihres Dokuments in welche Kategorie fällt, zeigt die kostenlose Erstprüfung.
Nötig ist sie nicht, sinnvoll oft schon. Mit der Quelldatei wird die Struktur dort korrigiert, wo sie entsteht. Die Korrekturen überstehen dann jeden erneuten Export und gelten für jede weitere Sprachfassung und jede Neuauflage. Ohne Quelldatei wird direkt im PDF gearbeitet, und die Korrekturen leben nur in dieser einen Datei.
Nicht zwangsläufig. Prüfwerkzeuge bestätigen, dass Tags, Alternativtexte und eine Sprache vorhanden sind. Ob der Alternativtext zutrifft, die Lesereihenfolge sinnvoll ist und die gesetzte Sprache die richtige ist, können sie nicht beurteilen. Sechs typische Fälle, die jede automatische Prüfung bestehen und am Screenreader scheitern, stehen unter Was Prüfwerkzeuge nicht finden.
Ein BITV-Test ist ein unabhängiges Prüfverfahren, das den Ist-Zustand feststellt. Diese Leistung ist die Korrektur: Sie stellt den Zustand her, der geprüft werden soll. Beides schließt sich nicht aus. Wenn Ihre Stelle eine unabhängige Prüfung vorsieht, werden die Dateien so übergeben, dass sie dort eingereicht werden können, einschließlich der Validierungsergebnisse und des Prüfberichts.
Gescannte Dokumente enthalten Bilder von Text, keinen Text. Sie werden zuerst per OCR in echten Text überführt, Tabellen werden neu aufgebaut, und danach folgt die eigentliche Remediation. Dieser erste Schritt wird nach Stunde abgerechnet, weil sein Aufwand von der Scanqualität abhängt und sich vorab nicht pro Seite beziffern lässt.
Ja. Word- und PowerPoint-Dateien werden in der Quelle korrigiert, was fast immer der bessere Weg ist. Tabellen erhalten Kopfzellen und Zellbezüge, damit jeder Wert mit seiner Zeile und Spalte angekündigt wird. Formularfelder erhalten Beschriftung, QuickInfo und eine nachvollziehbare Tabulatorreihenfolge.
Die betroffenen Kombinationen werden mit ihrem gemessenen Verhältnis und einer konformen Alternative gemeldet. Hausfarben sind eine Entscheidung Ihres Hauses, deshalb wird nichts geändert, bevor Sie zugestimmt haben.
Das hängt an Seitenzahl, Schriftsystemen, Zustand der Quelldatei und Ihren Korrekturrunden. Der Termin wird zusammen mit dem Angebot genannt, bei mehreren Sprachen je Sprache und für das Gesamtprojekt, damit Sie ihn vor Beginn gegen Ihre eigene Frist halten können. Kürzere Lieferzeiten sind gegen Aufschlag möglich und werden vorab vereinbart.
Schriftlich. Sie senden die Datei, Sie erhalten die Erstprüfung, das Angebot, Rückfragen und den Prüfbericht schriftlich zurück. Das ist kein Umweg, sondern für öffentliche Stellen der praktischere Weg: Jede Entscheidung und jede Begründung ist damit belegt und lässt sich zur Akte nehmen oder an Ihre Fachaufsicht weitergeben.
Nein. Die technische Konformität nach PDF/UA-1 und WCAG 2.1 AA wird für jede Datei validiert und dokumentiert. Ob damit Ihre rechtlichen Pflichten erfüllt sind, hängt davon ab, wer das Dokument veröffentlicht, wo und zu welchem Zweck, und ist eine juristische Bewertung. Wer Ihnen Rechtssicherheit garantiert, verkauft Ihnen etwas, das er nicht liefern kann.
Ja. Eine Vertraulichkeitsvereinbarung kann unterzeichnet werden, bevor Dateien übergeben werden.
Das PDF, falls vorhanden die gepackten Quelldateien mit Verknüpfungen und Schriften, die Zielsprachen, die geforderte Norm, den Termin und die Angabe, wer das Dokument veröffentlicht. Wenn Sie nur das PDF haben, genügt das für die Erstprüfung.
Onur Ilter, Berlin. Spezialist für mehrsprachiges Desktop-Publishing und PDF-Barrierefreiheit, seit 2004 in Übersetzung und Satz tätig. Associate Member des ITI (Institute of Translation and Interpreting). Sie sprechen direkt mit der Person, die an Ihren Dateien arbeitet, nicht mit einer Projektverwaltung.
Senden Sie das PDF und, falls vorhanden, die Quelldatei. Sie erhalten die wesentlichen Risiken, den Umfang, den Preis und den Termin schriftlich zurück, bezogen auf Ihr tatsächliches Dokument.
Datei prüfen lassen Oder direkt per E-Mail an hello@dtp-services.de